Ford Fiesta FAQ: Erklärungen zur STVO

1. Alles was ihr selbst verändert habt, wie Rückleuchten lackieren oder Spurverbreiterung abdrehen, oder ähnliches, was so nicht hergestellt wurde ist erst mal verboten und lässt erst mal die ABE des Fzg. erlöschen. Wobei dass für Anpassungen, z.B. Hutze vom Toyota im Fiesta einbauen nicht gilt. Habt ihr eine solche Anpassung vorgenommen muss dieses Teil vorgeführt werden. In der Regel ist das dann aber kein Problem, wenn es nicht gerade sichtbehindernd ist.

2. Genehmigte Teile mit erfüllten Auflagen ist in der Regel nur ein Unterlassen der Eintragung, kein Erlöschen der ABE oder so.

3. Um das ganze jetzt aber nicht an einzelnen Beispielen aufzulösen kommt hier jetzt die allgemeine Erklärung.
Erlöschen der ABE des Fzg. geschieht in folgenden Fällen :

1. jegliche Änderung des Geräusch- oder Abgasverhaltens das nicht abgenommen oder ABE't ist (und da sind alle Kollegen kleinlich!)
Das gilt für blinde Töpfe, nicht genehmigte Endrohre, Verlaufsänderung der Rohre, nicht genehmigte offener Filter, aufgesägte Luftfilter, rauslassen des Filters, Fächerkrümmer, etc.... Wobei Kat rauslassen dann auch noch ne Steuerhinterziehung (Straftat!) mit sich bringt !!!

2. alles was die Bauart/Typ eines Fahrzeuges ändert, das kann sein : Cabrioumbau, Kombiumbau, Ausbau zum Wohnmobil, aber auch ein Sonnendach oder ähnliches ohne Papiere oder TÜV (PKW offen!)

3. der für euch nicht uninteressante Teil ! Alles was an- oder umgebaut ist lässt die ABE des Fzg. nur Erlöschen, wenn keine Papiere vorhanden sind , die die sicherheitsrelevanten Daten, wie z.B. Festigkeit des Fahrwerks, der Felgen, o.ä., oder Befestigungskriterien bei Spoilern, oder Lichtverhältnisse bei Rückleuchten, etc... hergeben. Natürlich gilt das nur, wenn die Teile für das Fahrzeug selbst sind! Sonst sowieso nicht. Denn z.B. die Festigkeit des Polo-Fahrwerk interessiert im Fiesta keine Sau. (wenn es passen würde) Hintergrund des ganzen ist, dass die ABE des Fzg. nur dann erlischt, wenn Teile so an- oder umgebaut sind, dass es zu einer Gefährdung kommen kann !
Wie z.B. schleifende Räder, zu dunkle Rückleuchten, Tieferlegung (Änderung des Fahr- und Lenkverhalten), etc...
DAS HÄNGT ABER OFTMALS VON DER BEURTEILUNG DER KOLLEGEN AB, WIE ER DAS SIEHT !!
So kann es sein, das selbstlackierte Rückleuchten , aufgrund verschlechterter Lichtverhältnisse ohne Frage ne Gefährdung für den nachfolgenden Verkehr sind, der sieht die nämlich evtl. deshalb zu spät (bremsen)
Tieferlegung kann gefährlich sein, da ab einer gewissen Tiefe das Aufsetzen wahrscheinlich ist und damit die gelenkte Vorderachse entlastet wird, was zu einer unzureichenden Lenkreaktion führen kann !
usw... usw...

Ihr seht es ist eigentlich doch ziemlich kompliziert es an jedem Fall auszuloten, da kommt es immer auf das Wissen der Kollegen an.
ich hoffe ihr habt jetzt einen ungefähren Durchblick.

Das Erlöschen der ABE kann sich wie folgt auswirken:
-immer Anzeige und Punkte, Mängelkarte und 7 Tage Zeit den Fehler zu beheben
-in extremen Fällen kommt Sicherstellung und Abschleppen dazu
-noch extremer dann Fahrzeugstillegung
(Nichteinhalten der Frist der Mängelkarte kann schlimmstenfalls dazu führen das das Straßenverkehrsamt mal ein paar Plaketten abkratzen lässt, die kriegen nämlich das Original)

Folgen für den Fahrer:
-bezahlen und Punkte sammeln
-bei mehrfacher Tat evtl. FS-Entzug aufgrund der vielen Punkte oder der "Unbelehrbarkeit" (heißt im gesetzesdeutsch: Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges)
-FS auf Probe = sofortige Nachschulung